III. Foerderungsdauer 1. Das Stipendium wird in der Regel fuer 2 Jahre bewilligt und kann in be- gruendeten Faellen um ein weiteres Jahr verlaengert werden. Die Foerderung umfasst auch die nach der Anfertigung der Habilitations- schrift anfallenden wissenschaftlichen Arbeiten, die nach der Habilita- tionsordnung der jeweiligen Hochschule fuer die Habilitation erforderlich sind. 2. Teilstipendien werden zunaechst fuer einen Foerderzeitraum von maximal 2 Jahren vergeben. Die Foerderung kann jedoch entsprechend der Reduzierung des Stipendiums auf ein Teilstipendium verlaengert werden. Sie kann also bei einem Teilstipendium von 50 % maximal 6 Jahre betragen. Wenn Sie ein Habilitandenstipendium beantragen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: